Die Genehmigung von Untertagespeichern erfolgt gemäß des mehrstufigen bergrechtlichen Verfahrens nach dem Bundesberggesetz (BBergG) durch das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Storengy Deutschland muss nachweisen, dass Eingriffe auf Schutzgüter minimiert und unvermeidbare Auswirkungen kompensiert werden.
Auf Basis der Ergebnisse aus der Planung und den Erkenntnissen aus der Kartierung führt das Unternehmen eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durch und reicht die Unterlagen beim zuständigen Bergamt (LBEG) in Hannover ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Bergamt entscheiden, ob für das Gesamtvorhaben eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Davon sind die weiteren Genehmigungsschritte abhängig, beispielsweise die Untersuchungen zu den potenziellen Auswirkungen des Gesamtvorhabens auf Umwelt, Natur und Mensch.
Aktuelle Informationen zum Genehmigungsverfahren sowie mögliche Partizipationsverfahren werden der Öffentlichkeit rechtzeitig auf dieser Website zur Verfügung gestellt.
Storengy Deutschland legt großen Wert auf die transparente und frühzeitige Kommunikation auf allen Ebenen. Das Projektteam um SaltHy steht in einem engen Kontakt zu regionalen Akteur:innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – auch erste Gespräche mit den unmittelbaren Nachbar:innen des Vorhabens werden geführt.
Es ist eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger geplant, bei dem das Projektteam sich und das Vorhaben ausführlich vorstellt und für den persönlichen Austausch bereitsteht. Der genaue Termin wird rechtzeitig hier auf der Website und im Stader Tageblatt bekanntgegeben.
Zusätzlich steht Ihnen das Projektteam auch abseits dieses Formats zur Verfügung. Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechperson für das Projekt SaltHy.